Zahl an „Kleinen Waffenscheinen“ verdoppelte sich seit 2015 in Rheinland-Pfalz – über die Ursachen tappen die Innenbehörden im Dunkeln

Für das Mainzer Innenministerium ist die hohe Nachfrage nach „Kleinen Waffenscheinen“ ein „bundesweites Phänomen“. Seit 2015 (Beginn der „Flüchtlingskrise“) verdoppelte sich die Zahl der Beantragung „Kleiner Waffenscheine“ in Rheinland-Pfalz.

Laut dem Nationalen Waffenregister lag die Zahl Ende 2015 bei 14.674 und erhöhte sich bis Ende Juli 2021 auf 37.287. Die Angaben entstammen einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Ein „Kleiner Waffenschein“ erlaubt das Tragen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen im öffentlichen Raum.

Über die Gründe für die enorme Zunahme „Kleiner Waffenscheine“ könne bisher nur gemutmaßt werden.

Vielleicht hilft ein Blick in die Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes (BKA). Dort wurde jüngst veröffentlicht, dass statistisch täglich zwei Vergewaltigungen von Frauen stattfinden.

Dem potentiellen Zusammenhang zwischen den Daten des BKA und der Zunahme an „Kleinen Waffenscheinen“ könnten die Innenbehörden schlussendlich einmal nachgehen. Ggf. trägt dieser Hinweis zum Erkenntniszuwachs in den zuständigen Landes- und Bundesverwaltungen bei.


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